Erbrecht

Ihr Weg durch das Erbrecht – klare Beratung, realistische Einschätzung und konsequente Vertretung Ihrer Ansprüche

Allgemein gesprochen regelt das deutsche Erbrecht die Thematik rund um eine Erbschaft.

Frühzeitig vorsorgen oder im Erbfall Klarheit schaffen – das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge. Wer kein wirksames Testament hinterlässt, hinterlässt der Familie oft auch Unsicherheit: Dann greift die gesetzliche Erbfolge, die selten den persönlichen Vorstellungen entspricht.

Frau Haaser berät Sie insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Gestaltung/Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Durchsetzung/Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Begleitung bei Erbauseinandersetzungen
  • Vertretung gegenüber Nachlassgericht und Miterben
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen

In vielen Fällen ist das Erbrecht auch eng mit anderen Rechtsgebieten, beispielsweise mit dem Familienrecht, verknüpft. Aus langjähriger Erfahrung weiß Rechtsanwältin Christine Haaser, wie eng die Bande zwischen Familien- und Erbrecht geknüpft ist. Als Familienrechtsfachanwältin und Erbrechtsfachanwältin ist sie davon überzeugt, dass sich durch die Kombination mit dem Interessenschwerpunkt Erbrecht ein hohes fachliches Niveau ergibt. Diese besondere Expertise führt zu hoher Qualität in der Bearbeitung von Fällen zum Thema Erbrecht in Rottenburg, Tübingen, Würzburg und Umgebung. Daher ist eine hochwertige Beratung garantiert.

Fachanwältin Christine Haaser

Frau Rechtsanwältin Christine Haaser ist auf dem Bereich spezialisiert. Regelmäßige Fortbildungen und eine langjährige Erfahrung machen Christine Haaser zur Expertin für alle erbrechtlichen Streitigkeiten. Dabei steht sie für die Interessen ihrer Mandanten ein. Einerseits vermittelt sie fallbezogen ein objektives Bild der Rechtslage und stellt andererseits die dazugehörige Erfolgsaussicht vor. Ihnen als Mandant, steht damit die Entscheidung offen, ob und wie Rechtsanwältin Christine Haaser für Sie tätig wird und wenn, in welchem Umfang.

Insbesondere bei erbrechtlichen Interessen machen einen respektvollen und dennoch sachlichen Umgang erforderlich. Ihre Anwältin Christine Haaser vertritt Ihre Interessen auf Grundlage einer sachlich geführten Kommunikation und setzt sich – im Falle des Falls – als Ihre Interessenvertreterin ein.

Der Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht

Wir helfen Ihnen, Ihre erbrechtlichen Fragen zu klären. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Fachanwältin für Erbrecht

Fragen rund um das Erbrecht

Ihre Juristin aus der Kanzlei Rottenburg/Würzburg informiert Sie

Warum ist eine Fachanwältin für Erbrecht genau richtig für Sie?

Das deutsche Erbrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten. Geregelt ist das deutsche Erbrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Unterteilt in fünf Bücher, setzt sich das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Allgemeinen Teil, dem Recht der Schuldverhältnisse, dem Sachenrecht, Familienrecht und dem Erbrecht zusammen. Alle Bestimmungen und Vorschriften zum Erbrecht sind im fünften Buch geregelt. Zur gesetzlichen Regelung des Nachlasses gesellt sich das Steuerrecht.

Um die Komplexität des Rechtsgebietes verständlich zu erläutern, ist es wichtig, die einzelnen Begrifflichkeiten zu verstehen, um diese deutlich voneinander abgrenzen zu können. Als Anwalt für Erbrecht in Tübingen und Würzburg weiß Christine Haaser um die Schwierigkeiten, die eine Erbschaft mit sich bringen kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an, wir beraten Sie freundlich und kompetent.

Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Ihr Anwalt für Erbrecht im Raum Tübingen berät und vertritt Sie zu Erbauseinandersetzungen jeglicher Art.

Doch wann wird von einer Erbauseinandersetzung gesprochen? Sind durch einen vorhandenen Erbvertrag oder gar kraft Gesetzes mehrere Personen erbberechtigt, gilt diese Gruppe nach dem nationalen Recht als Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe einer solchen Gemeinschaft kann eine sogenannte Auseinandersetzung anstreben. Hat der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag die Auseinandersetzung für den gesamten Nachlass oder nur in Teilen zu einzelnen Nachlassgegenständen untersagt, ist eine Auseinandersetzung mit den Miterben untersagt. Dem Erblasser ist mit der sogenannten Teilungsanordnung die Möglichkeit gegeben bestimmte Nachlasswerte, unabhängig von der gesetzlichen Erbquote, dem Einzelnen zuzuordnen. Nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten ist der Nachlasswert, gemäß der Erbquote in Natur, unter den Miterben aufzuteilen. Ist dies nicht möglich, muss eine Teilung des Erlöses zur Einhaltung der Erbquote durch Verkauf oder Zwangsversteigerung herbeigeführt werden.

Wie funktioniert das Ausschlagen einer Erbschaft?

Jeder erbberechtigten Person ist die Möglichkeit gegeben, ohne Angabe von Gründen, ein Erbe auszuschlagen. Dabei wird die Ausschlagung des Erbes als vollständiger Verzicht gewertet. Eine Ausschlagung ist ausgeschlossen, sobald der Antrag auf einen Erbschein gestellt wurde oder sonstige Handlungen, beispielsweise durch eine Erbengemeinschaft, vorgenommen wurden. Auch ist die Ausschlagung dann nicht mehr möglich, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Frist abgelaufen ist. Diese beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbengemeinschaft oder des Erbfalls. Befindet sich der potenzielle Erbe im Ausland, kann eine Fristverlängerung zur Erbausschlagung des Erbes auf sechs Monate beantragt werden. Mit der Erbausschlagung, welche fristgerecht per Protokoll beim Nachlassgericht oder Notar zu erklären ist, gilt der ausschlagende Erbe als inexistent. Durch Anfechtung binnen einer Frist von sechs Wochen können sowohl die Ausschlagung als auch die Annahme des Erbes rückgängig gemacht werden. Dazu müssen nachträgliche Anfechtungsgründe bekannt geworden sein, die vorher nicht bekannt waren.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen einstimmig entschieden werden. Was den Erbfall unter Umständen sehr „unbeweglich“ macht. Jeder Miterbe kann über seinen Erbteil per notariellem Übertragungs- oder Verkaufsvertrag verfügen. Zudem steht jedem Miterben dabei ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Die einseitige Verfügung ist jedoch ausgeschlossen. Die Erben einer Erbengemeinschaft sind überdies verpflichtet, den gesamten Nachlass gemeinschaftlich zu verwalten. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist nur im Rahmen einer Erbauseinandersetzung möglich.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz regelt die Steuer für Erben. Gesetzliche Freibeträge sind unter Berücksichtigung von Schenkungen, beispielsweise durch die Übertragung von Vermögen im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge, innerhalb einer Frist von zehn Jahren einzubeziehen. Steuerfrei stehen Ehegatten, neben Versorgungsfreibeträgen, Nachlasswerte von bis zu 500.000,00 Euro zu. Kindern steht je Elternteil ein Freibetrag von bis zu 400.000,00 Euro zu. Enkeln steht ein Freibetrag von bis zu 200.000,00 Euro zu. Eltern und Großeltern steht ein Freibetrag von bis zu 100.000,00 Euro zu. Werden die gesetzlich bestimmten Freibeträge überschritten wird eine Erbschaftssteuer fällig.

Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis?

Der Erbschein ist der amtliche Erbausweis. Erstellt wird dieser vom Nachlassgericht (Amtsgericht). Er berechtigt den oder die Erben über das Erbe zu verfügen. Liegt ein eindeutig formuliertes und amtlich eröffnetes Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, ersetzt dieser den Erbschein. Für Erbfälle mit Auslandsbeteiligung in der Europäischen Union gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). In diesen Fällen wird das Nachlassgericht anstatt eines Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis erteilen.

Wer haftet bei einer Erbschaft?

Erben haften als Gesamtrechtsnachfolger für alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Die Haftung umfasst nicht nur das Erbvermögen, sondern auch das Vermögen. Außer der Erbausschlagung lässt sich die persönliche Haftung durch einen Antrag auf Nachlassinsolvenz bzw. gerichtliche Nachlassverwaltung erzielen. Es werden damit Verfahrenskosten ausgelöst. Diese gehen zu Lasten des Erbvermögens. Im Falle eines Nachlassguthabens, wird dies an die betreffenden Personen ausgezahlt. Auch die Dürftigkeitseinrede, die eine persönliche Haftung ausschließt, ist mangels einer kostendeckenden Erbmasse gegeben.

Benötigen Sie Hilfe bei einer Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht?

Hierbei hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Rottenburg und Würzburg

Eine Vorsorge für den Krankheitsfall, eines Unfalls oder als Altersvorsorge und damit verbundenen Einschränkungen der eigenen Entscheidungsfähigkeit ist ein elementarer Punkt zur Erhaltung der eigenen Selbstbestimmung. Die Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung stellen sicher, dass die eigenen Interessen bis zum Tod gewahrt bleiben. Vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Anwalt für Erbrecht im Umkreis von Tübingen.

Was ist der Pflichtteilanspruch: Steht ein solcher Ihnen zu?

Gesetzlichen Erben, die mittels Testaments des Erblassers enterbt sind, steht ein gesetzlicher Pflichtteilanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilberechtigt sind auch nichteheliche Kinder, der Ehegatte sowie die Eltern, wenn der Erblasser kinderlos ist. Der Pflichtteilanspruch muss binnen einer Frist von drei Jahren vom Pflichtteilsberechtigten beim Nachlassgericht geltend gemacht werden.