Medizinrecht

Kompetenz im Medizinrecht – durchsetzungsstark bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsfragen.

Zum Medizinrecht gehören alle rechtlichen Regelungen, die mit medizinischer Behandlung und Patientenrechten zusammenhängen – von der Arzthaftung über die ärztliche Berufsausübung bis hin zum Arzneimittel– und Apothekenrecht. Es bildet eine Schnittstelle zwischen Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht

  • Arzthaftungsrecht (Aufklärung-/Behandlungsfehler)
  • Schmerzensgeld und Schadensersatzklagen
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Arzneimittelrecht
  • Patient-Arzt-Beziehung
  • Medizinstrafrecht
  • Praxisgründung/-verkauf

Ihre Kanzlei Wagner, Haaser

Wir sind für Sie in allen medizinrechtlichen Fragestellungen durch langjährige Erfahrung der richtige Ansprechpartner!

Der Kontakt zu Ihrem Anwalt für Medizinrecht

Wir helfen Ihnen, Ihre medizinrechtlichen Fragen zu klären. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Anwältinnen in der Kanzlei Wagner, Haaser

Fragen rund um das Medizinrecht

Ihre Rechte rund um Gesundheit und Heilberufe – Juristinnen aus der der Kanzlei Rottenburg/Würzburg informiert Sie

Was umfasst das Medizinrecht?

Das Medizinrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von medizinischer Behandlung, Patientenrechten, Arzthaftung sowie der Berufsausübung von Ärzt:innen und anderen Heilberufen. Es verbindet Zivil-, Straf- und öffentliches Recht und betrifft auch Bereiche wie Arzneimittel- und Apothekenrecht.

Welche Pflichten haben Ärztinnen und Ärzte?

Zu den zentralen Pflichten gehören Schweigepflicht, ordnungsgemäße Aufklärung vor Eingriffen, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten. Zudem gelten die Berufsordnungen und Abrechnungsrichtlinien. Verstöße können berufs-, zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

Wie ist die ärztliche Schweigepflicht geregelt?

Nach § 203 StGB sind Ärzt:innen zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch gegenüber Angehörigen. Eine Entbindung muss ausdrücklich erfolgen, Verstöße sind strafbar.

Welche Rechte haben Patient:innen?

  • Anspruch auf Information über Diagnose, Therapie und Risiken
  • Freie Arztwahl und Selbstbestimmung
  • Einsicht in die Patientenakte (§ 630g BGB)
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Fehlern
  • Beschwerde- und Klagemöglichkeiten

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der medizinische Standard nicht eingehalten wird – etwa durch falsche Diagnose, fehlerhafte Behandlung, fehlende Aufklärung oder mangelhafte Nachsorge. Schadensersatz oder Schmerzensgeld erfordern den Nachweis von Pflichtverletzung und Schaden.

Wer haftet bei einem Behandlungsfehler?

In der Regel haften der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus, meist über die Berufshaftpflichtversicherung. Bei groben Fehlern kann sich die Beweislast zu Lasten des Arztes umkehren.

Wie läuft ein juristisches Verfahren bei Behandlungsfehlern ab?

Betroffene können außergerichtlich eine Patientenbeschwerde einreichen oder direkt Klage erheben. Häufig empfiehlt sich ein medizinisches Gutachten. Je nach Fall erfolgt das Vorgehen im Zivilrecht (Schadensersatz), im Strafrecht (z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) oder im Berufsrecht (Kammerverfahren).

Was gilt für Werbung im medizinischen Bereich?

Ärztliche Werbung ist nur in engen Grenzen zulässig. Sie muss sachlich und nicht irreführend sein. Grundlage sind das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die Berufsordnung. Verstöße können Abmahnungen und berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Welche Bedeutung hat das Arzneimittelrecht?

Es regelt Herstellung, Prüfung, Zulassung und Abgabe von Arzneimitteln. Zentrale Grundlage ist das Arzneimittelgesetz (AMG), ergänzt durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Auch Fragen der Herstellerhaftung – etwa bei Impfschäden – fallen darunter.

Was umfasst das Berufsrecht der Heilberufe?

Es legt verbindliche Regeln für Ärzt:innen und andere Gesundheitsberufe fest – von der Ausbildung über die Berufszulassung bis hin zur täglichen Praxis.

Hierbei sind insbesondere wichtig:

  • Approbation: Zentrale Berufszulassung, geregelt in der Bundesärzteordnung (BÄO). Fragen zu Erteilung, Widerruf oder Rücknahme haben oft existenzielle Bedeutung.
  • Berufsordnungen: Die Musterberufsordnung (MBO-Ä) regelt u. a. den Umgang mit Patient:innen, medizinische Verfahren, Kooperationen und Werbung.
  • Kooperationen: Zusammenarbeit mit Kolleg:innen oder anderen Heilberufen ist nur eingeschränkt zulässig (§§ 18, 18a MBO-Ä).
  • Werbung: Ärztliche Werbung ist stark reglementiert (HWG, MBO-Ä). Verstöße können Abmahnungen und Sanktionen nach sich ziehen.
  • Folgen von Verstößen: Schon formale Fehler können standesrechtliche Verfahren oder wettbewerbsrechtliche Klagen auslösen.

Welche rechtlichen Fragen treten bei Praxisgründung auf?

Ob Einzelpraxis, BAG, Praxisgemeinschaft oder MVZ – die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist komplex und mit vielen rechtlichen Besonderheiten verbunden.

Typische rechtliche Fragestellungen:

  • Zulassung & Planungsbereiche: Welche Möglichkeiten bestehen bei gesperrten Bereichen oder durch Nachbesetzung?
  • Praxisübernahme/Kauf: Worauf ist im Kaufvertrag zu achten? Wie werden Patientenstamm, Verträge, Geräte und Mitarbeiter übernommen?
  • Immobilie & Mietvertrag: Erwerb oder Übernahme – welche Anpassungen sind rechtlich notwendig?
  • Kooperationsformen: BAG, Praxisgemeinschaft oder MVZ – welche Struktur passt, und wie werden rechtssichere Verträge gestaltet?
  • Datenschutz: Welche Patientendaten dürfen übergeben werden, welche Einwilligungen sind erforderlich?